Nutzungsbedingungen
Wir legen großen Wert darauf, mit unseren Kunden auf Augenhöhe fair und partnerschaftlich zusammen zu arbeiten. Wir haben daher als Grundlage für unsere Nutzungsbedingungen die Empfehlungen des Branchenverbandes BITKOM gewählt, die von Branchenexperten mit großer Sorgfalt und mit Hinblick auf die aktuelle Gesetzeslage sowie die Interessen sowohl von Kunden als auch Dienstleistern erarbeitet wurden.
§ 1 Allgemeiner Vertragsgegenstand
Die nachfolgenden Vereinbarungen regeln die Bereitstellung einer Softwareapplikation, im nachfolgenden “Planio” genannt, durch die Planio GmbH. Der Kunde erhält die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf Planio, welches auf den Servern der Planio GmbH gehostet wird, über das Internet zuzugreifen und die Funktionalitäten von Planio im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen.
Zu diesem Zweck stellt die Planio GmbH die Softwareapplikation zur Nutzung unter verschiedenen kundenspezifischen Hostnamen (z.B. kundenfirma.plan.io, projektmanagement.kundenfirma.de) für den Kunden und die von ihm berechtigten Nutzer bereit. Jeweils eine Instanz dieser Softwareapplikation wird im Folgenden “Planio-Instanz” oder kurz “Instanz” genannt.
Der “Kunde” ist eine natürliche oder juristische Person und geht mit seiner Akzeptanz dieser Nutzungsbedingungen und der Anmeldung einer eigenen Planio-Instanz auf einem eigenen Hostnamen einen Vertrag mit der Planio GmbH ein, dem diese Nutzungsbedingungen zu Grunde liegen.
Ein “Nutzer” ist jede natürliche Person, die mit dem Kunden in seiner Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter, Lieferant, Kunde oder anderweitig verbunden ist und sich entweder selbst für ein Nutzerkonto auf der Instanz des Kunden angemeldet, vom Kunden zur Nutzung auf dessen Instanz Zugangsdaten (z.B. Nutzername und Kennwort) zugeteilt bekommen hat oder anderweitig vom Kunden zur Nutzung berechtigt wurde.
Als “Administrator” gelten solche Nutzer, die für den Kunden eine Planio-Instanz registriert haben oder von einem anderen Administrator als Administrator benannt worden sind. Sämtliche Administratoren können anderen Administratoren jederzeit die Administrationsrechte wieder entziehen und sie dadurch wiederum als reguläre Nutzer, die nicht Administrator sind, benennen.
Das Angebot der Planio GmbH richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Der Kunde sichert zu, nicht als Verbraucher zu handeln.
§ 2 Leistungen, Preise
2.1 Die Planio GmbH stellt dem Kunden mit Planio eine Softwareapplikation betriebsfähig bereit, mit Hilfe derer der Kunde Projekte planen und deren Durchführung nachverfolgen kann. Planio ist betriebsfähig bereitgestellt, wenn die Planio GmbH dem Kunden die Freischaltung (Zugang zu funktionsfähigem Planio) mitgeteilt hat.
2.2 Der Zugriff auf Planio erfolgt über das Internet. Voraussetzungen für die Nutzung von Planio sind ein Arbeitsplatzrechner mit Internetzugang und ein aktueller Internetbrowser sowie gegebenenfalls Client-Programme, z.B. für Subversion, Git, WebDAV, etc.
2.3 Die Bereitstellung dieser Voraussetzungen sowie der Telekommunikationsdienste einschließlich der Übermittlungsleistungen vom Leistungsübergabepunkt bis zu den vom Kunden eingesetzten Geräten sind nicht Gegenstand dieses Vertrages, sondern obliegen dem Kunden.
2.4 Planio umfasst Funktionen zur Projektplanung, zur Kommunikation im Team, zum Austausch von Dokumenten, zum versionierten Nachhalten von Änderungen an Dateien, zum Erfassen von Arbeitszeiten, zum Erfassen von Informationen und zum Kommunizieren mit Kunden.
2.5 Die Planio GmbH behält sich vor, nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung, einzelne Teile der Funktionalität zu verändern sowie Funktionen hinzuzufügen oder Funktionsteile zu entfernen. Der Wegfall eines vormalig vorhandenen Funktionsteiles von Planio stellt keinen Mangel dar, solange die generellen Funktionen aus der Vorziffer weiterhin zur Verfügung stehen.
2.6 Die Preise für Planio können der Preisliste auf der Webseite der Planio GmbH (https://plan.io/de/preise/) entnommen werden. Den Preisen liegen verschiedene Tarife zu Grunde, die nach Nutzungsvolumen (z.B. Nutzerkonten, Projekte, Kunden, Speicherplatz) gestaffelt sind. Die Planio GmbH behält sich das Recht vor, einzelne Tarife zu ändern oder nicht weiter anzubieten. Es gelten die Bestimmungen für Tarifwechsel und Kündigung entsprechend § 11.
2.7 Die Planio GmbH nimmt vollumfängliche Datensicherungen nach eigenem Ermessen regelmäßig jedoch mindestens einmal täglich vor und speichert diese an einem geographisch entfernten sicheren Standort ab (Offsite-Backup). Sollte ein Datenverlust eintreten, den die Planio GmbH zu vertreten hat, wird diese die Daten aus den Datensicherungen umgehend wiederherstellen und den Kunden über den Vorgang informieren. Ein Recht des Kunden zum Zugriff auf die Datensicherungen besteht nicht für den Fall, dass ein Datenverlust nicht von der Planio GmbH zu vertreten ist.
2.8 Der Kunde hat die Möglichkeit, eigene Datensicherungen über den Administrationsbereich seiner Planio-Instanz zu erstellen und herunterzuladen.
2.9 Vom vertraglichen Leistungsumfang nicht erfasst ist die der Einhaltung von Archivierungspflichten, z.B. handelsrechtlicher oder steuerlicher Art dienende längerfristige Datensicherung, für die der Kunde verantwortlich ist, sofern der Kunde nicht mit der Planio GmbH einen gesonderten Vertrag hierüber schließt.
2.10 Die Planio GmbH ist jederzeit dazu berechtigt Software und/oder Hardware-Systeme zu warten, zu pflegen und Datensicherungen vorzunehmen. Ist abzusehen, dass es dabei zu Nichtverfügbarkeiten kommen kann, so wird die Planio GmbH diese Tätigkeiten nach Möglichkeit außerhalb der regulären Arbeitszeiten oder am Wochenende ausführen. Der vertragliche Leistungsumfang sichert allerdings keine garantierten Verfügbarkeiten (SLAs) zu, sofern der Kunde nicht mit der Planio GmbH einen gesonderten Vertrag hierüber schließt.
§ 3 Nutzungsrecht
3.1 Der Kunde und die von ihm berechtigten Nutzer erhalten das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte Recht, auf Planio über das Internet zuzugreifen und mittels eines Browsers und gegebenenfalls weiteren Client-Programmen die mit Planio verbundenen Funktionalitäten gemäß dieses Vertrages zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an Planio, der Softwareapplikation oder der Betriebssoftware erhalten der Kunde und die Nutzer nicht, auch dann nicht wenn Funktionen oder Funktionsteile für den Kunden entwickelt wurden.
3.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Planio über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder Dritten eine solche Nutzung zu gewähren. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, Planio oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.
3.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die berechtigten Nutzer seiner Planio-Instanz zu benennen. Die Benennung erfolgt entweder direkt durch Anlegen eines aktiven Nutzerkontos durch einen Administrator oder indirekt durch die Anmeldung eines Dritten für ein Nutzerkonto innerhalb der Planio-Instanz des Kunden. Die indirekte Anmeldung eines Dritten ist nur dann möglich, wenn ein Administrator diese Funktion in der Planio-Instanz zuvor aktiviert hat. In jedem Falle gelten sämtliche im Administrationsbereich der Planio-Instanz aufgeführten aktiven Nutzer als vom Kunden benannt.
3.4 Der Kunde kann Teilbereiche oder die Gesamtheit seiner Planio-Instanz zur öffentlichen Nutzung durch Dritte ohne Nutzerkonto freigeben. Dritte ohne eigenes Nutzerkonto gelten in diesem Sinne ebenfalls als zur Nutzung berechtigt, müssen aber nicht gesondert vom Kunden als Nutzer benannt werden. In jedem Fall sind die Handlungen der Gesamtheit aller Nutzer der Planio-Instanz als solche dem Kunden zuzurechnen.
3.5 Wird die vertragsgemäße Nutzung von Planio ohne Verschulden der Planio GmbH durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist die Planio GmbH berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Die Planio GmbH wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 4 Datenschutz und Datensicherheit
4.1 Alle Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
4.2 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder durch Planio personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes die Planio GmbH von Ansprüchen Dritter frei.
4.3 Es wird klargestellt, dass der Kunde sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne “Herr der Daten” bleibt (§ 11 BDSG). Der Kunde ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Eigentums an sämtlichen kundenspezifischen Daten (eingegebene Daten, verarbeitete, gespeicherte Daten, ausgegebene Daten) der Alleinberechtigte. Die Planio GmbH nimmt keinerlei Kontrolle der für den Kunden gespeicherten Daten und Inhalte bezüglich einer rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor; diese Verantwortung übernimmt ausschließlich der Kunde. Die Planio GmbH ist nur berechtigt, die kundenspezifischen Daten ausschließlich nach Weisung des Kunden (z.B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) und im Rahmen dieses Vertrages zu verarbeiten und/oder zu nutzen; insbesondere ist es der Planio GmbH verboten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden die kundenspezifischen Daten Dritten auf jedwede Art zugänglich zu machen. Dies gilt auch, wenn und soweit eine Änderung oder Ergänzung von kundenspezifischen Daten erfolgt. Hingegen ist die Planio GmbH im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen während der Geltung dieses Vertrages zur Verarbeitung und Verwendung der Daten des Kunden (z.B. Abrechnungsdaten zwecks Abrechnung von Leistungen gegenüber dem Kunden) berechtigt.
4.4 Die Softwareapplikation, Server und Betriebssoftware sowie sonstige Systemkomponenten von Planio werden in einem oder mehreren Rechenzentren von Dritten betrieben. Die Rechenzentren befinden sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die Planio GmbH kann Unteraufträge vergeben, hat aber dem Unterauftragnehmer die der Vorziffer entsprechenden Verpflichtungen aufzuerlegen.
4.5 Die Planio GmbH trifft die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß der Anlage zu § 9 BDSG. Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten mit der Softwareapplikation, Server und Betriebssoftware sowie sonstigen Systemkomponenten von Planio zu verlangen. Hiervon unberührt bleiben Zutrittsrechte des Datenschutzbeauftragten des Kunden nach schriftlicher Anmeldung zur Prüfung der Einhaltung der Erfordernisse gemäß Anlage zu § 9 BDSG sowie des sonstigen gesetz- und vertragskonformen Umgangs der Planio GmbH mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Betriebs von Planio nach diesem Vertrag.
§ 5 Pflichten und Obliegenheit des Kunden
Der Kunde wird die ihn zur Leistungserbringung und –abwicklung dieses Vertrages treffenden Pflichten erfüllen. Er wird insbesondere
5.1 die vereinbarten Preise fristgerecht zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte SEPA-Lastschrift oder Kreditkartenabbuchung hat der Kunde in dem Umfang, wie er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat, der Planio GmbH die dieser entstandenen Kosten zu erstatten;
5.2 alle von ihm für die Nutzung von Planio vorgesehenen Nutzer gemäß § 3.3 benennen. Der Kunde verpflichtet sich ferner, jede durch Organisationsveränderungen, Mitarbeiterwechsel o.ä. hervorgerufene Veränderung in der Zuordnung der Nutzer, entsprechend im Administrationsbereich zu benennen;
5.3 die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben;
5.4 dafür Sorge tragen, dass (z.B. bei der Übernahme von Texten und Daten Dritter auf Server der Planio GmbH) alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden;
5.5. die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung von Planio personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;
5.6 Planio nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln oder auf solche Informationen hinweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen der Planio GmbH schädigen können;
5.7 den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von der Planio GmbH betrieben werden einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze der Planio GmbH unbefugt einzudringen;
5.8 den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) nutzen;
5.9 die Planio GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von Planio durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insb. aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung von Planio verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung der Planio GmbH;
5.10 nach Abgabe einer Störungsmeldung der Planio GmbH die durch die Überprüfung entstandenen Aufwendungen ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass keine Störung der technischen Einrichtungen der Planio GmbH vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können;
5.11 die von ihm gemäß § 1 berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für die Nutzung von Planio in § 5.3 bis 5.8 aufgeführten Bestimmungen einzuhalten;
5.12 bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages seine im System vorhandenen Datenbestände durch Download zu sichern, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass nach Beendigung des Vertrages auf diese Datenbestände kein Zugriff durch den Kunden mehr möglich ist.
§ 6 Vertragswidrige Nutzung
6.1 Die Planio GmbH ist berechtigt, bei rechtswidrigem Verstoß des Kunden oder der von ihm benannten Nutzer gegen eine der in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten, insb. bei Verstoß gegen die in § 5.6. – 5.8 genannten Pflichten den Zugang auf Planio und zu dessen Daten zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewährten Unterlassungserklärung gegenüber der Planio GmbH sichergestellt ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die wiederkehrenden Preise zu zahlen.
6.2 Die Planio GmbH ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen § 5.6 – 5.8 die betroffenen Daten zu löschen.
6.3 Liegt in den Fällen des § 6.1 und § 6.2 ein schuldhafter Verstoß des Kunden vor, ist der Kunde zum Schadensersatz verpflichtet. Weist der Kunde nach, dass kein Schaden vorliegt, so ist er nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Die Geltendmachung anderer Schadensersatzansprüche bleibt der Planio GmbH vorbehalten.
6.4 Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes gegen die in § 5.6 – 5.8 festgelegten Pflichten durch einen Nutzer hat der Kunde der Planio GmbH auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
§ 7 Zahlungsbedingungen
7.1 Wiederkehrende (z.B. monatliche, jährliche) Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung nach Ende der gegebenenfalls gewährten kostenlosen Probephase, jeweils für die Dauer der Nutzungsperiode (z.B. ein Monat, ein Jahr) im Voraus zu zahlen. Ist ein Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Preises berechnet.
7.2 Sonstige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
7.3 Sofern kein SEPA-Lastschriftseinzugsverfahren oder Kreditkarteneinzug vereinbart ist, muss der Rechnungsbetrag spätestens am siebenten Tag nach Zugang der Rechnung kostenfrei auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
7.4 Rechnungen können von der Planio GmbH per E-Mail zugestellt werden. Die Frist für die Vorabankündigung einer SEPA-Lastschrift (Pre-Notification) kann die Planio GmbH im alleinigen Ermessen auf bis zu 1 Tag verkürzen.
§ 8 Verzug
8.1 Während eines Zahlungsverzugs des Kunden in nicht unerheblicher Höhe ist die Planio GmbH berechtigt, den Zugang auf Planio zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die wiederkehrenden Preise zu zahlen.
8.2 Kommt der Kunde
- für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder
- in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht,
in Verzug, ist die Planio GmbH berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen wiederkehrenden Preise zu verlangen.
8.3 Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Planio GmbH einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
8.4 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der Planio GmbH vorbehalten.
8.5 Gerät die Planio GmbH mit der betriebsfähigen Bereitstellung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach § 9. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Planio GmbH eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens zwei Wochen betragen muss.
§ 9 Haftung
9.1 Die Planio GmbH haftet dem Kunden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Planio GmbH im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet die Planio GmbH nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr. Ergänzend und vorrangig ist die Haftung der Planio GmbH wegen leichter Fahrlässigkeit auf Schadens- und Aufwendungsersatz - unabhängig vom Rechtsgrund - insgesamt begrenzt auf 100 Prozent der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Die Haftung gemäß § 9.1 und 9.2 Satz 1 bleibt von diesem Absatz unberührt.
9.3 Die verschuldensunabhängige Haftung der Planio GmbH auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. § 9.1 und 9.2 bleiben unberührt.
9.4 Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
§ 10 Höhere Gewalt
10.1 Die Planio GmbH ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
10.2 Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von der Planio GmbH nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen.
10.3 Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich in geeigneter Form in Kenntnis zu setzen.
§ 11 Vertragsbeginn und –laufzeit, Kündigung, Tarifwechsel
11.1 Der Vertrag tritt durch die Anmeldung einer Planio-Instanz in Kraft. Wurde eine kostenlose Probephase oder Nutzung gewährt, endet der Vertrag mit Ablauf dieser automatisch. Eine Zahlungspflicht entsteht dadurch nicht. Beauftragt der Kunde eine kostenpflichtige Nutzung von Planio, so verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um die Dauer einer Nutzungsperiode. Sofern kein abweichender Zeitraum vereinbart wurde, beträgt die Dauer einer Nutzungsperiode einen Monat.
11.2 Das Vertragsverhältnis kann vom Kunden jederzeit gekündigt werden. Der Vertrag endet mit dem Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bei der Planio GmbH. Anderenfalls verlängert sich der Vertrag jeweils um die Dauer einer Nutzungsperiode. Im Falle einer Kündigung durch den Kunden muss der Preis für die angebrochene Nutzungsperiode vom Kunden voll gezahlt werden und ist nicht erstattungsfähig. Die Planio GmbH kann das Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende der aktuellen Nutzungsperiode kündigen.
11.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11.4 Der Kunde kann jederzeit in einen anderen Tarif wechseln. Die Nutzungsvolumen werden sofort gemäß des neuen Tarifs angepasst. Beträgt die Dauer einer Nutzungsperiode einen Monat, wird erst ab der folgenden Nutzungsperiode der Preis für den neuen Tarif berechnet. Anderenfalls wird die Differenz zwischen altem und neuen Preis nachberechnet oder erstattet, sofern nicht zuvor Rabatte eingeräumt wurden.
11.5 Alle Kündigungen und Tarifwechsel nach diesem Vertrag haben über den Administrationsbereich innerhalb der Planio-Instanz des Kunden oder schriftlich zu erfolgen.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Planio GmbH auf Dritte übertragen. Die Planio GmbH ist hingegen berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an ein Konzernunternehmen im Sinne von § 15 Aktiengesetz zu übertragen.
12.2 Die Planio GmbH behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Nutzungsbedingungen werden dem Kunden oder Nutzer in geeigneter Weise, in der Regel per E-Mail oder durch prominente Anzeige in Planio übermittelt. Sie gelten als vereinbart, wenn der Nutzer ihrer Geltung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang widerspricht. Der Widerspruch bedarf der Schriftform. Im Falle eines Widerspruches behält sich die Planio GmbH vor, das Vertragsverhältnis zum Ende der aktuellen Nutzungsperiode zu kündigen.
12.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin.