Verfügbarkeitsgarantie (SLA)

Diese Verfügbarkeitsgarantie gilt nur für Ihr Planio Konto, wenn Sie in Ihrem Planio Tarif das Pro Feature 99,95% Garantierte Verfügbarkeit (SLA) gewählt haben. Um von den Vorteilen der Verfügbarkeitsgarantie profitieren zu können, stellen Sie bitte sicher, dass Sie das Pro Feature „99,95% Garantierte Verfügbarkeit (SLA)“ gebucht haben.

§ 0 Präambel und Anwendbarkeit

Unter der Voraussetzung, dass der Kunde das Pro Feature „99,95% Garantierte Verfügbarkeit (SLA)” für seine Planio-Instanz gewählt hat und dieses bezahlt, regelt diese Verfügbarkeitsgarantie („Service-Level-Agreement", „SLA") zwischen der Planio GmbH und dem Kunden die Nutzung der Planio-Softwareapplikation in der besagten Planio-Instanz und im Rahmen der Bestimmungen der Planio-Nutzungsbedingungen (die „Nutzungsbedingungen"), die unter https://plan.io/de/nutzungsbedingungen/ eingesehen werden können.

Diese Verfügbarkeitsgarantie gilt nicht, wenn der Kunde das vorgenannte Pro Feature nicht gewählt hat oder dieses nicht bezahlt. Die allgemeinen Nutzungsbedingungen von Planio bleiben dennoch wirksam.

Wenn der Kunde mehr als eine Planio-Instanz beauftragt hat oder nutzt, wird die Anwendbarkeit dieser Verfügbarkeitsgarantie separat und in Bezug auf jede der Planio-Instanzen des Kunden, wie in den Nutzungsbedingungen definiert, sowie im Rahmen der zuvor genannten Bestimmungen, beurteilt.

Sofern hier nicht anderweitig vorgesehen, unterliegt diese Verfügbarkeitsgarantie den Bestimmungen der Nutzungsbedingungen.

§ 1 Leistungsversprechen: 99,95% Verfügbarkeit

Die Planio GmbH unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um die Planio-Softwareapplikation mit einer Verfügbarkeit von mindestens 99,95% im Monatsmittel während jeder monatlichen Nutzungsfrist verfügbar zu machen (das „Leistungsversprechen"). Vorbehaltlich der in dieser Verfügbarkeitsgarantie vorgesehenen Ausnahmen hat der Kunde Anspruch auf eine Leistungsgutschrift, falls die Planio GmbH das Leistungsversprechen nicht erfüllt.

Eine Verfügbarkeit von 99,95% im Monatsmittel bedeutet, dass die Planio GmbH dem Kunden garantiert, dass für maximal 21 Minuten und 54,9 Sekunden pro Monat keine Verfügbarkeit gegeben ist.

§ 2 Definitionen

„Planio-Softwareapplikation" bezeichnet die zum gegebenen Zeitpunkt aktuelle Version der Planio-Projektmanagementsoftware, die auf den Servern der Planio GmbH läuft und die Planio-Instanz des Kunden gemäß den Nutzungsbedingungen bereitstellt.

„Wartung" bezeichnet geplante Nichtverfügbarkeit der Planio-Softwareapplikation, die von der Planio GmbH angekündigt wird, ehe die Planio-Softwareapplikation nicht mehr verfügbar ist.

Die „Prozentuale Verfügbarkeit im Monatsmittel" wird berechnet, indem der Prozentsatz der Minuten im Monat, in denen die Planio-Softwareapplikation nicht verfügbar war, von 100% abgezogen wird. Messungen der prozentualen Verfügbarkeit im Monatsmittel schließen Ausfälle, die sich direkt oder indirekt aus den in dieser Verfügbarkeitsgarantie festgelegten Ausnahmen ergeben, aus.

„Leistungsgutschrift" bezeichnet eine in Euro ausgestellte Gutschrift, die wie nachfolgend beschrieben berechnet wird und die die Planio GmbH einem berechtigten Konto gutschreibt.

„Nicht verfügbar" und „Nichtverfügbarkeit" bezeichnen im Hinblick auf die Planio-Softwareapplikation, dass diese aufgrund von Verschulden der Planio GmbH nicht läuft oder nicht erreichbar ist.

§ 3 Leistungsversprechen und Leistungsgutschriften

Leistungsgutschriften werden als Prozentsatz der Gesamtgebühren auf der Rechnung des Kunden für den Abrechnungsmonat berechnet, in dem die Nichtverfügbarkeit aufgetreten ist und werden proportional zu den Leistungen, die nicht verfügbar waren, nach folgendem Schema berechnet:

  • Für eine prozentuale Verfügbarkeit im Monatsmittel von weniger als 99,95%, jedoch mindestens 99,9% steht dem Kunden eine Leistungsgutschrift von 50% der auf die betroffenen Ressourcen anfallenden Gebühren zu.
  • Für eine prozentuale Verfügbarkeit im Monatsmittel von weniger als 99,9% steht dem Kunden eine Leistungsgutschrift von 100% der auf die betroffenen Ressourcen anfallenden Gebühren zu.

Hat der Kunde beispielsweise eine Planio-Instanz, die 25 Minuten lang nicht verfügbar war, steht ihm eine Leistungsgutschrift von 50% der für diesen Monat für diese Planio-Instanz anfallenden Gebühren zu.

Die Planio GmbH wendet Leistungsgutschriften nur auf zukünftige, vom Kunden anderweitig geschuldete Zahlungen an. Die Planio GmbH kann in eigenem Ermessen die Leistungsgutschrift auf die Kreditkarte oder Bankverbindung überweisen, die der Kunde zur Bezahlung des Abrechnungszeitraums, in dem die Nichtverfügbarkeit aufgetreten ist, verwendet hat. Leistungsgutschriften berechtigen den Kunden nicht zu Rückerstattungen oder anderen Zahlungen von Planio. Eine Leistungsgutschrift kann nur gelten und ausgegeben werden, wenn der für den entsprechenden Abrechnungszeitraum geschuldete Betrag mehr als einen Euro (€1 EUR) beträgt. Leistungsgutschriften können weder übertragen noch auf ein anderes Konto angewendet werden.

§ 4 Einziges Rechtsmittel

Sofern in den Nutzungsbedingungen nichts anderes festgelegt ist, ist das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden für Nichtverfügbarkeit, Leistungsausfälle oder sonstige Nichterfüllung seitens der Planio GmbH der Erhalt einer Leistungsgutschrift (sofern anspruchsberechtigt) gemäß den Bedingungen dieser Verfügbarkeitsgarantie.

§ 5 Gutschriftersuchen und Zahlungsverfahren

Um eine Leistungsgutschrift zu erhalten, muss der Kunde einen Anspruch einreichen, indem er das Kontaktformular oder die Emailadresse nutzt, die auf der Planio-Website bereitgestellt werden. Um einen Anspruch geltend machen zu können, muss das Gutschriftersuchen bis zum Ende des zweiten Abrechnungszeitraums, nach dem der Vorfall aufgetreten ist, eingehen und Folgendes beinhalten:

  • Daten und Zeiten jeder Nichtverfügbarkeit, die der Kunde geltend macht,
  • der/die Name(n) der Planio-Instanz und
  • Nachweis oder Dokumentation (vollständige Fehlermeldung im Wortlaut oder als Screenshot) des Fehlers als Beleg der beanspruchten Nichtverfügbarkeit (vertrauliche Informationen darin sollten entfernt oder durch Sternchen ersetzt werden).

Ersatzweise kann ein Verweis auf die oder ein Screenshot der öffentlichen Planio-Statusseite, bereitgestellt vom vertrauenswürdigen Drittanbieter Pingdom – verfügbar unter https://pln.io/pingdom – verwendet werden, wenn darin die zuvor genannten erforderlichen Informationen enthalten sind.

Wird die prozentuale Verfügbarkeit im Monatsmittel eines solchen Ersuchens von der Planio GmbH bestätigt und liegt diese unter dem Leistungsversprechen, stellt die Planio GmbH dem Kunden die Leistungsgutschrift innerhalb eines Abrechnungszeitraums nach dem Monat aus, in dem das Ersuchen von der Planio GmbH bestätigt wurde. Versäumt es der Kunde, das Ersuchen sowie die erforderlichen sonstigen Informationen wie zuvor aufgeführt vorzulegen, verliert er den Anspruch auf Erhalt einer Leistungsgutschrift.

§ 6 Ausnahmen der Verfügbarkeitsgarantie

Das Leistungsversprechen gilt nicht für Nichtverfügbarkeiten, Sperrungen oder Abschaltungen der Planio-Softwareapplikation oder sonstige Leistungsprobleme:

  1. die sich aus einer berechtigten Sperrung oder ähnlichen Maßnahme, wie in den Nutzungsbedingungen beschrieben, ergeben,
  2. die von Faktoren außerhalb der Kontrolle der Planio GmbH verursacht werden, darunter Ereignisse höherer Gewalt, Störungen des Internetzuganges oder Probleme jenseits des Leistungsübergabepunktes des von der Planio GmbH verwendeten Netzwerks,
  3. die sich aus Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder von Dritten im Auftrag des Kunden ergeben,
  4. die aus Geräten, Software oder sonstiger Technologie des Kunden oder von ihm beauftragter Dritter resultieren (mit Ausnahme von Geräten Dritter unter direkter Kontrolle der Planio GmbH),
  5. die sich aus Fehlfunktionen der Planio-Softwareapplikation ergeben, die keiner Nichtverfügbarkeit zuzuschreiben sind oder
  6. die sich aus planmäßiger Wartung ergeben.

Wird die Verfügbarkeit von anderen Faktoren beeinträchtigt als den in der Berechnung der prozentualen Verfügbarkeit im Monatsmittel verwendeten, kann die Planio GmbH unter Berücksichtigung solcher Faktoren in eigenem Ermessen eine Leistungsgutschrift vergeben.